Jedes Mal dann, wenn sich an einem Verfahren etwas gravierend ändert.
„Die Verfahrensdokumentation ist bei Änderungen zu versionieren und eine nachvollziehbare Änderungshistorie vorzuhalten.“ heißt es in den GoBD (Randziffer 154).
Auch bei kleineren Unternehmen sollte bei relevanten Änderungen eine neue Version der Verfahrensdokumentation erstellt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein neues Fakturierprogramm eingesetzt, die Registrierkasse ausgetauscht oder die Aufgabenteilung zwischen Unternehmen und Steuerberater geändert wird.