Die Finanzverwaltung fordert zwar von den Unternehmen eine Verfahrensdokumentation, definiert den Begriff „Verfahrensdokumentation“ aber nur sehr grob. Viel zu grob, als dass sich daraus eine einfache Umsetzung ableiten ließe. Was setzt die Finanzverwaltung voraus? Herrscht aufgrund der Nichtregelung eine starke Willkür? Fragen über Fragen. Auch der einzelne Betriebsprüfer weiß meist keine Antworten. Er hat allerdings gegenüber dem geprüften Unternehmen eine äußerst komfortable Argumentationsposition, denn er darf entscheiden, ob „die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt“ ist. Dem Unternehmer und seinem Berater bleibt dann oft nur die Möglichkeit, das gerichtlich nachprüfen zu lassen.
Hilfreich wären Beispiele von Verfahrensdokumentationen, die die Zustimmung der Finanzverwaltung (nicht eines individuellen Betriebsprüfers!) haben. Doch die gibt es nicht.